Terms and Conditions, Cancellation Policy
Most important terms: AirEvents GmbH, Ratingen, dba AirEvents and AirEvents Polarflug (Northpole Sightseeing Flights), offers a wide range of interesting flights and tours for the aviation and polar enthusiast. These tours can either be flight-only events (AirEvents GmbH as a flight organiser) or inclusive package tours (“IT”, which consist of several travel services sold in one package, e.g. flight and hotel). What is more, AirEvents GmbH acts as a travel agent in cases in which AirEvents offers flights and tours organized by third parties. In the latter case, AirEvents forwards the booking request to the respective tour or flight operator which invoices the client directly.
Basis for all bookings with AirEvents GmbH are our German-language terms and conditions as well as the relevant product description.
We currently do not provide the former in any other language, such as English. However, for your convenience and for orientation only, we summarize some of the most important terms here:
- AirEvents GmbH as flight organiser: The flight itself is operated by the respective airline (the carrier) which provides aircraft, crew, insurances, AOC etc. AirEvents and the carrier have the right to cancel or postpone flights or to alter routings due to technical problems, higher force (strikes, weather etc.) or other reasons like not granted or revoked flight permissions even in the very last minute. In the event of a cancelled flight, all moneys paid will be fully refunded, without further liability. AirEvents also has the right to cancel flights if the minimum number of bookings has not been reached. Unless otherwise promoted, seat allocation takes place either at the check-in counter or in the aircraft (free seating).
AirEvents GmbH has the right to charge a cancellation fee of up to 90% of the flight price if this booking is cancelled by the passenger(s). Therefore, AirEvents recommends all passengers to buy a travel insurance. Route changes are always possible, for example due to governmental/ATC decisions. Passengers must be medically fit to fly. For flights scheduled for more than one hour, such as our 12 hours polar flight, passengers with illnesses which may cause the flight to be diverted or perform an unscheduled stop passenger must be report the illness at time of booking or – at the latest – before boarding. In this case, travel might only be possible if a current medical certificate is provided in which a medicine declares a 12-13 hour flight to be uncritical. If a flight is interrupted after take off due to higher force (like medical event or technical failure), AirEvents cannot be made liable. Our full – and legally binding – terms and conditions for flights organised by ourselves (Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB)) can be found in German below (see II) and on the German Version of this website. - AirEvents GmbH as package (inclusive tour) operator: In rare cases, AirEvents GmbH may offer inclusive package tours, e.g. consisting of flight, transfer and hotel. In such cases, our „Allgemeine Geschäfts- und Pauschalreisebedingungen (AGB)“ apply. These are also available below in German (see I) and on the German version of this Website.
For most products, the German Fernabsatzgesetz (FernAbsG, engl.: Remote Selling Act) gives customers the right to cancel orders within 14 days, entitling them for a full refund. Please note that this right does, inter alia, not apply to bookings of touristic products, such as flight and other forms of transportation, package tours, hotel and other forms of accomodation, rental cars, or concert or other forms of event tickets for a specific date or period (§1, Absatz 3 Satz 6 FernAbsG). Hence, a free-of-charge cancellation of bookings made on this website is not possible and the cancellation terms as defined below apply.
***
Allgemeine Geschäfts- und Pauschalreisebedingungen sowie Beförderungsbedingungen und Widerruf von Buchungen
Die AirEvents GmbH, Ratungen (kurz: AirEvents), tritt unter den werblichen Bezeichnungen AirEvents, AirEvents Flight Academy, AirEventsPolarflug und AirEvents Special Flights als Vermittleroder Organisator von Reisen, Rund- und Sonderflügen auf.
Für von AirEvents veranstaltete Pauschalreisen gelten die „Allgemeinen Geschäfts- und Pauschalreisebedingungen“ (I). Für selbst organisierte Rund- und Sonderflüge sowie ähnlicher Events, die keine Pauschalreisen sind, gelten die „Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) für Rund- und Sonderflüge“ (II).
Widerruf von Buchungen und Bestellungen: Für Buchungen touristischer Leistungen mit fixemVeranstaltungsdatum – dazu zählen auch (Rund-)Flüge – findet das Fernabsatzgesetz keine Anwendung (§1, Absatz3 Satz 6 FernAbsG). Buchungen solcher Angebote sind daher verbindlich und unwiderruflich und nur zu den in den Allgemeinen Geschäfts- und Pauschalreisebedingungen bzw. Allgemeinen Beförderungsbedingungen aufgeführten Konditionen stornierbar. Bestellungen von nicht verderblichen Handelswaren oder Gutscheinen können hingegen innerhalb von 14 Tagen widerrufenwerden.
I.Allgemeine Geschäfts- und Pauschalreisebedingungen der AirEvents GmbH
II. Allgemeine Beförderungsbedingungen für Rund- und Sonderflüge der AirEvents GmbH
(nachstehend jeweils AirEvents genannt)
I. Allgemeine Geschäfts- und Pauschalreisebedingungen der AirEvents GmbH
AirEvents ist ein Spezialreiseveranstalter für Sonder- und Kurzreisen mit aviatischem, polarem oder Naturbeobachtungscharakter.
Für von AirEvents angebotene Pauschalreisen werden die nachstehenden Reisebedingungen Bestandteil des zwischen AirEvents und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.
Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CD-ROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.
1. Buchung der Reise / Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde AirEvents den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen. Insoweit erklärt der Anmelder ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher, in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.
1.3 Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen, nachdem der Kunde von AirEvents i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.
1.4 Der Reisevertrag kommt durch die Angebotsannahme (Reisebestätigung/Rechnung) durch AirEventszustande. Die Bestätigung bedarf keiner bestimmten Form. In der Regel wird AirEvents dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.
1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung von der Anmeldung des Kunden ab, so ist die Reisebestätigung/Rechnung von AirEvents als neues Angebot von AirEvents anzusehen, an das AirEvents für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Beikurzfristigen Buchungen – weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn – beträgt die Bindungsfrist 2 Tage.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern AirEvents auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber AirEvents.
2. Zahlung
2.1 AirEvents hat für Pauschalreisen zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei Tourversabgeschlossen.
2.2 Mit Zustandekommen des Reisevertrages und der Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält,hat der Kunde in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zuzüglich etwaiger Kosten einer abgeschlossenen Versicherung zu leisten. Liegt dem Reisevertrag ein individuell unterbreitetes Angebot zugrunde, gilt abweichend von dieser Regelung die dort ausgewiesene Anzahlungshöhe.
2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.
2.4 Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der restliche Reisepreis ist 4 Wochen vor Abreise fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den Gründen von Ziff 9.b abgesagt werden kann. Bei Überweisungen aus dem Ausland hat der Kunde die zusätzlich anfallenden Gebühren für Auslandsüberweisungen vollständig zu tragen.Bei Buchungen, die weniger als zwei Wochen vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung der Rechnung inkl. des Sicherungsscheines fällig.
2.5 Prämien für vermittelte Versicherungen, Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort fällig. Aufwendungen für das Besorgen von Visa (z.B. Visagebühren) werden, sobald der KundeAirEventsmit der Visabeantragung beauftragt hat, ebenfalls unmittelbar in Rechnung gestellt und fällig.
2.6 Die Reiseunterlagen werden ausschließlich nach erfolgter Gutschrift des gesamten Reisepreises auf dem Konto von AirEvents ausgehändigt oder zugesandt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Reisepreises steht AirEvents gegenüber dem Kunden ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
2.7 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht fristgerecht, so ist AirEvents berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Kunden die Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7.2 zu berechnen.
Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.
AirEvents behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z. B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren) weiterzubelasten und bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 3 € zu erheben.
2.8 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h., wenn zwischen Buchung und Reisebeginn 28 Tage oder weniger liegen, ist der Reisepreis Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen.
2.9 Der Reisepreis ist grundsätzlich per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene deutsche Bankkonto der AirEvents zu zahlen.
2.10 Bei Währungsumrechnungen gilt der Kurs des Abrechnungsdatums und nicht der des Datums der Buchung. AirEventshaftet nicht für Kursdifferenzen. Bei Belastung im Ausland können zusätzliche Gebühren von der Bank erhoben werden.
3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von AirEvents sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.. Etwaige Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.
3.2 Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekte, die nicht von AirEvents herausgegeben werden, sind für AirEvents nicht bindend.
3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen von AirEvents abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen. Besondere Kundenwünsche müssen durch AirEvents ausdrücklich auf dauerhaften Datenträger bestätigt werden, um Vertragsbestandteil zu werden.
3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang von AirEvents (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).
4. Leistungsänderungen
4.1 AirEventsbehält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung oder Abweichung der Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu erklären.
4.2 Die durch AirEvents veranstalteten Reisen können durch besondere Routenführungen, außergewöhnliche Fluggeräte, Landeplätze, etc. geprägt sein. Aufgrund behördlicher Entscheidungen oder außergewöhnlicher Umstände können kurzfristige Änderungen der Leistungen erforderlich sein. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von AirEvents nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
4.3 AirEvents verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung der Reise ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn AirEvents in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung gegenüber AirEvents geltend zu machen.
4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5. Preisänderungen
AirEvents behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
5.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehende Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann AirEvents den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann AirEvents vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann AirEvents vom Kunden verlangen.
5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren gegenüber AirEvents erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für AirEvents verteuert hat.
5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat AirEvents den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn AirEvents eine solche Reise ohne Mehrpreis anbieten kann.
Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch AirEvents geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
5.5 Soweit Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden sie anteilig nach der Kopfzahl aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Kunden günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Durchschnitts-Teilnehmerzahl oder die konkret für die Reise erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. AirEvents wird auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung belegen.
5.6 AirEvents ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.
6. Reiserücktritt durch den Kunden
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.Der Rücktritt ist gegenüber AirEvents zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht AirEvents anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern AirEvents den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.
6.3 AirEvents kann anstelle des konkret berechneten Entschädigungsanspruchs die folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen:
- bis einschließlich 60. Tag vor Reisebeginn: 20%
- ab 59. bis einschließlich 30. Tag vor Reisebeginn: 30%
- ab 29. bis einschließlich 22. Tag vor Reisebeginn: 50%
- ab 21. bis einschließlich 15. Tag vor Reisebeginn: 60%
- ab 14. bis einschließlich 8. Tag vor Reisebeginn: 75%
- ab 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise ohne Absage: 90%
6.4 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.
6.5 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass AirEvents im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
6.6 AirEventskann anstelle der unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird AirEvents die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.
6.7 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
7. Umbuchungen
7.1 Ein Anspruch des Kunden, nach Vertragsabschluss, auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern AirEventsseine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch desKunden nach Vertragsabschluss und bis zum 22. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, derUnterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird AirEvents dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Kunden berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 als vereinbart.
7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 21. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.
7.4 Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass AirEvents keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde aus von AirEvents nicht zu vertretenden Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. AirEvents wird sich jedoch um Erstattung bei dem jeweiligen Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerheblicheLeistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt und Kündigung durchAirEvents
AirEvents kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt AirEvents deshalb den Vertrag, so behält AirEvents den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden.
b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt durch AirEventss möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch
– 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,
– 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen
– 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.
In jedem Fall ist AirEvents verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.
10. Haftung von AirEvents
10.1 AirEvents haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.
10.2 AirEvents haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung von AirEvents direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Ver¬anstaltungen, Ausflüge, Besuche etc.).
10.3 Die vertragliche Haftung von AirEvents ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit AirEvents für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtver-letzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs¬gehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist.Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.4 Für alle gegen AirEvents gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.5 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich AirEvents hierauf berufen.
10.6 Sofern AirEvents vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung von AirEvents nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, dem Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch Anwendung findet, oder insbesondere des Montrealer Übereinkommens. Kommt AirEvents die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. nach den Bestimmungen des HGB sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes).
10.7 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruch-nahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet AirEvents nur, wenn AirEvents ein Verschulden trifft.
11. Versicherungen
Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. AirEvents empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:
– Reiserücktrittkostenversicherung,
– Reisegepäckversicherung,
– Reiseabbruchversicherung,
– Reiseunfallversicherung,
– Reisekrankenversicherung.
12. Obliegenheiten des Kunden/Fristen
12.1 Der Kunde hat AirEvents umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) spätestens 5 Werktage (mit Ausnahme von Ziff. 1.5) vor Reiseantritt nicht erhalten hat. In diesem Fall werden die Reiseunterlagen, Zahlungseingang bei AirEvents vorausgesetzt, sofort per E-Mail zugesandt.
12.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, AirEvents einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel AirEvents an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 23).
Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. AirEvents kann die Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige oder höhere Ersatzleistung erbracht wird, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Zur Abhilfe ist AirEvents nicht verpflichtet, wenn der Reisemangel bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe eine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dieses möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
12.3 Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art oder aus wichtigem, AirEvents erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er AirEvents zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von AirEvents verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für AirEvents erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
12.4 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Insbesondere hat er AirEvents auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
12.5 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist.AirEvents übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn jene bei der Aufgabe des Gepäckstücks auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck AirEvents bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.
12.6 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.
13. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luft¬fahrtunternehmens verpflichtet AirEvents, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeför¬derungs¬leistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist AirEvents verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
Sobald AirEvents bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss AirEvents den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss AirEvents den Kunden über den Wechsel informieren. AirEvents muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die von AirEvents genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. AirEvents wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden.Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar.
14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
14.1 AirEvents informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vor-schriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch AirEvents bedingt sind.
14.2 Zur Erfüllung der Verpflichtung nach Ziff. 14.1 wird der Kunden AirEvents vollumfassend über seine Staatsangehörigkeit, sowie die aller Mitreisenden informieren, ferner über etwaige Besonderheiten, wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaften, Staatenlosigkeit, etc..
14.3 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann AirEvents den Kunden mit den entsprechenden Rücktritts¬gebühren belasten.
14.4 AirEvents haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde AirEvents mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass AirEvents eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
15. Zollbestimmungen
Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbe¬stimmun¬gen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.
16. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und AirEvents findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen AirEvents im Ausland für die Haftung von AirEvents dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich derRechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
17. Gerichtsstand
17.1 Der Kunde kann AirEvents nur am Sitz des Unternehmens verklagen.
Gerichtsstand ist Essen.
17.2 Für Klagen von AirEvents gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort imAusland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Essen vereinbart.
17.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und AirEvents anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
18. Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt gegen Ansprüche von AirEvents auf Zahlung desvereinbarten Reisepreises die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
19. Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für mitreisende Familienangehörige.
20. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die der Kunde AirEvents zur Verfügung stellt, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, Leistungsträgern übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
21. Hinweis für Verbraucher
Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
AirEvents ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
22. Allgemeine Bestimmungen
Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.
23. Veranstalter
AirEvents GmbH
An der Hasper 12
D-40883 Ratingen / Germany
Tel: +49 201 470177
II. Allgemeine Beförderungsbedingungen für Rund- und Sonderflüge der AirEvents GmbH
AirEvents GmbH tritt unter den werblichen Bezeichnungen AirEvents, AirEvents Flight Academy, AirEvents Polarflug und AirEvents Special Flights als Vermittler und/oder Organisator von Rund- und Sonderflügen und ähnlichen Luftfahrtveranstaltungen auf, die keine Pauschalreisen sind.AirEvents überträgt die Durchführung von Beförderungsleistungen im Regelfall ganz oder teilweise auf Dritte.
1. Buchung und Namensänderung
1.1 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen. Insoweit erklärt der Anmelder ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher, in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Die Buchung ist verbindlich.
1.2 Die Ameldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischer Buchung bestätigt AirEvents den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahmeerklärung der Buchung dar.
1.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald die Bestätigung durch AirEventsauf einem dauerhaften Datenträger erfolgt ist. Datum, Abflugort und –zeit und weitere notwendige Informationen kann der Kunde dieser Bestätigung entnehmen.
Die Buchung ist nur für den gebuchten Flug und nur für die in der Buchung genannte/n Person/en gültig. Sie ist nicht übertragbar. Namensänderungen sind bei Vollcharterflügen im Auftrag von AirEvents grundsätzlich bis 7 Tage vor Abflug gegen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30 EUR möglich. Bei Beförderung auf Linienflügen ist eine Namensänderung in der Regelausgeschlossen und kann von AirEvents nicht garantiert werden.
1.4 Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
2. Preise/Zahlung
2.1 Die mit der Buchung bestätigten Preise gelten für die Beförderung mit dem jeweils konkret gebuchten Flug in der bestätigten Sitzplatzkategorie. Im Flugpreis sind alle Steuern, Gebühren und Abgaben enthalten. Im Preis nicht enthalten sind Steuern und sonstige Abgaben, die gegebenenfalls durch Behörden oder Flughafenunternehmen direkt vom Kunden verlangt und vor Ort entrichtet werden müssen. Über diese wird der Kunde bei Buchung informiert. Nicht im Voraus entrichtbare Beträge werden gesondert ausgewiesen. Sollte sich, z. B. im Rahmen einer Sonderverkaufsaktion, der Flugpreis für das gleiche Produkt zu einem späteren Zeitpunkt reduzieren, ist eine Erstattung der Differenz durch AirEventsan den Kunden ausgeschlossen.
2.2 AirEvents akzeptiert die Zahlungsarten Barzahlung und Überweisung.
2.3 Alle Zahlungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto von AirEvents zu leisten.
Bei kurzfristigen Buchungen muss der Flugpreis bis spätestens 1 Werktag vor Abflug gutgeschrieben worden sein. Ist dies nicht der Fall, ist nach Rücksprache eine Barzahlung vor Abflug nötig. Ist der fällige Flugpreis bis zum Abflug nicht bezahlt, wird AirEvents von der Leistungspflicht befreit und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten fordern, dieje nach Tarif bis zu 90 % betragen können. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
2.4 AirEvents behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z. B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren) weiterzubelasten und bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 3 € zu erheben. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
3. Check-in und Sitzplatzvergabe
3.1 AirEventsempfiehlt dem Kunden, zur Abfertigung mindestens zwei Stunden vor der gebuchten und bestätigten Abflugzeit zu erscheinen. Sofern AirEvents nichts anderes ausdrücklich bestätigt, wird der Abfertigungsschalter spätestens 60 Minuten vor der gebuchten Abflugzeit geschlossen. Danach ist keine Abfertigung mehr möglich. Der Kunde muss daher so rechtzeitig am Abfertigungsschalter erscheinen, dass er spätestens 60 Minuten vor gebuchter Abflugzeit abgefertigt und im Besitz einer gültigen Bordkarte ist. Bei einem nicht rechtzeitigen Eintreffen entfällt der Anspruch auf Beförderung. Der Kunde bleibt zur Zahlung des Flugpreises verpflichtet.
3.2 Der Kunde muss zur Abfertigung einen gültigen Reisepass oder amtlichen Lichtbildausweis und seine Tickets bzw. Buchungsbestätigung vorlegen. Bei internationalen Flügen ist ein gültiger Reisepass und ggf. weitere Reiseunterlagen, die für die Einreise im Zielland erforderlich sind (Visa u. ä.) mitzuführen. Dieses gilt auch für Kinder und Jugendliche. Ohne diese Unterlagen wird die Abfertigung verweigert. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung des Flugpreises verpflichtet. Der Fluggast ist alleinverantwortlich für das Mitführen aller für die Ein-/Ausreise in das Zielland erforderlichen Unterlagen.Wird dem Kunden die Einreise in ein Land verweigert, so ist dieser zur Zahlung des Bussgeldes verpflichtet, welches dem Luftfrachtführer vom jeweiligen Land auferlegt wird. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet die Kosten zu übernehmen, die dem Leistungsträger/der Fluggesellschaft entstehen, wenn er auf Anordnung einer Behörde an den Ausgangsort der Reise oder an einen anderen Ort befördert werden muss. Bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden auf diese Kosten angerechnet.
3.3 Innerhalb der gebuchten Sitzplatzkategorie besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz. Im Einzelfall kann je nach Flugausschreibung eine Sitzplatzreservierung als Nebenleistung buchbar oder im Flugpreis enthalten sein. Die endgültige Entscheidung über die Sitzplatzverteilung liegt beim Flugpersonal. Sollte ein vorab gebuchter Sitzplatz doch nicht zugeteilt werden können, sind Rücktritt und Erstattung oder Minderung des Flugpreises ausgeschlossen.
Bei Kindern sowie Schwangeren und körperlich beeinträchtigten Personen kann keine Vergabe von Sitzplätzen im Bereich von Notausgängen erfolgen.
4. Leistungen und Leistungseinschränkungen („Wetter- und Routenklausel“)
4.1 Der Flug wird vom Leistungsträger/der Fluggesellschaft, im Auftrag von AirEventsdurchgeführt. Datum, Strecke, geplanter Flugzeugtyp, Fluggesellschaft etc. sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen und stehen unter dem Vorbehalt etwaiger Änderungen. Sofern notwendige und nicht willkürlich herbeigeführte Änderungen nicht von AirEvents zu vertreten sind, hat der Kunde keinen Schadenersatzanspruch oder Anspruch auf Minderung des Preises gegenüber AirEvents
4.2 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind weitere Hauptleistungen über die reine Beförderung hinaus nicht enthalten. Bei Flügen sind üblicherweise Nebenleistungen wie die Verpflegung an Bord enthalten, sofern sie in der Ausschreibung angeboten werden.
4.3 AirEvents weist den Kunden darauf hin, dass bei Sightseeing-Rundflügen eine Moderation, d.h. Erklärung der Flugstrecke, nicht als Bestandteil der Beförderungsleistung zu verstehen ist. In der Regel werden Flüge mit Sightseeing-Charakter jedoch vom Piloten oder von einer anderen Person moderiert. AirEvents garantiert das Stattfinden einer solchen Moderation oder eine bestimmte Qualität oder Sprache einer Moderation ausdrücklich nicht.
4.4 Da das Wetter mitunter auch kurz vor Abflug nicht genau vorhergesagt werden kann, gibt AirEvents keine Garantie dafür, dass der Kunde genau das sieht, was er erwartet. AirEventsbehält sich in Abstimmung mit den Erfüllungsgehilfen wetterbedingte Routenänderungen und kurzfristige Absagen vor. Routen- und Flughöheänderungen sind zudem aufgrund behördlicher Vorgaben stets möglich und begründen keine Minderungsansprüche gegen AirEvents.
4.5 Die endgültige Entscheidung über die Durchführung eines Fluges liegt beim Flugpersonal. Ist der Kunde mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, sind ein Rücktritt und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Wird ein Flug aufgrund von Umständen endgültig unmöglich, die AirEvents nicht zu vertreten hat, so steht dem Kunden ein Anspruch auf Erstattung bisher gezahlter Flugkosten zu. Dem Kunden bleibt es unbenommen zu belegen, dass der Verwaltungsaufwand geringer war. Für den Fall, dass ein Flug aufgrund von Umständen endgültig unmöglich wird, die AirEvents nicht zu vertreten hat, scheiden Schadenersatzansprüche aus. Gleiches gilt für einen Flug, der aus den oben genannten Umständen auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden muss und der Kunde zu diesem Zeitpunkt nachweislich verhindert ist. Dieser Nachweis ist durch den Kunden zu führen.
4.6 Wird ein Flug aufgrund von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände, die AirEvents nicht zu vertreten hat, umgeleitet, abgebrochen, unterbrochen oder verkürzt, scheiden Minderungsansprüche auch dann aus, wenn die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen nicht vollständig erbracht werden. Hierzu zählt beispielsweise das Szenario des Flugabbruchs aufgrund eines unerwarteten technischen Defekts oder einer medizinisch bedingten Ausweichlandung.
5. Rücktritt durch den Kunden
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beförderungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber AirEvents zu erklären. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AirEvents (Anschrift siehe Ziff. 23). Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Bei einem Rücktritt des Kunden steht AirEvents eine Rücktrittsentschädigung zu.
AirEvents kann anstelle des konkret berechneten Entschädigungsanspruchs die folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung pro Person geltend machen:
6 Monate vor Abflug 20 %,
bis 3 Monate vor Abflug 50 %,
bis 28 Tage vor Abflug 85 %,
danach 90%.
5.2 Sofern der Kunde nicht rechtzeitig, spätestens jedoch 60 Minuten vor Abflug unter Vorlage aller erforderlichen Reisedokumente zur Abfertigung erscheint, verliert er den Beförderungsanspruch und bleibt zur Zahlung des Flugpreises verpflichtet. Dies gilt auch, wenn der Kunde vorher mitgeteilt hat, dass er den Flug nicht in Anspruch nehmen wird. 5.3 Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.
6. Rücktritt durch AirEvents
6.1 AirEvents kann bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl (MZ) bis 29 Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, sofern in der Ausschreibung sowie in der Bestätigung für den entsprechenden Flug auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Flugbeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben wurden. In diesem Fall ist AirEvents verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten.
6.2 AirEventskanneinen Flug absagen, wenn der für die Durchführung des Fluges ursprünglich eingeplante Leistungsträger diesen aus technischen oder operativen Gründen nicht durchführen kann und die Bereitstellung eines alternativen Fluggerätes für AirEvents oder den ursprünglich mit der Durchführung des Fluges beauftragten Leistungsträger nicht zumutbar ist.
6.3 Auf den Beförderungspreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden in den Fällen der Ziff. 6.1 und 6.2 umgehend erstattet. Der Kunde kann bei Verfügbarkeit einen anderen Termin wählen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, also z.B. Schadensersatzansprüche für in Zusammenhang mit der Buchung entstandene Aufwendungen wie Anfahrtskosten oder unnötig aufgewendete Urlaubstage sind ausgeschlossen, sofern die Umstände von AirEvents nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden.
7. Gepäck
Bei reinen Rundflügen ist die Aufgabe von Gepäck ausgeschlossen. Die Bedingungen zur Aufgabe von Gepäck bei Streckenflügen werden dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt. Es ist dem Fluggast in jedem Fall untersagt, sein Gepäck auf andere Fluggäste zu verteilen. Die Freigepäckgrenze für Handgepäck beträgt 5 Kilogramm (Maße: 55 cm x 40 cm x 20 cm).
Kinder unter zwei Jahren ohne Sitzplatzanspruch haben keinen Anspruch auf Freigepäck.
Entscheidungsgrundlage für die Mitnahme von sämtlichem Gepäck sind die verfügbare Kapazität gemäß Ausschreibung und die einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen. Daher kann der Transport ausgeschlossen sein. Für Gepäck, welches zurückgelassen werden muss, übernimmt AirEventskeine Haftung.
8. Beförderung von Schwangeren
Zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden bei werdenden Müttern gilt:
Bis zur 28. Schwangerschaftswoche einschließlich werden Schwangere ohne Flugtauglichkeitsbescheinigung befördert; es kann die Vorlage des Mutterschaftspasses zum Nachweis darüber verlangt werden, dass die 28. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten ist; von der 29. bis zur 34. Schwangerschaftswoche einschließlich erfolgt die Beförderung bei Vorlage einer ärztlichen Flugtauglichkeitsbestätigung, welche frühestens 7 Tage vor Reiseantritt ausgestellt sein darf. Beginnend mit der 35. Schwangerschaftswoche ist eine Beförderung ausgeschlossen. Vorstehende Voraussetzungen müssen bei Hin-/Rückflug zum jeweiligen Zeitpunkt des Flugantritts vorliegen.
9. Beförderung von behinderten, kranken und älteren Passagieren, Flugtauglichkeit
9.1 Vorliegende körperliche Beeinträchtigungen und Krankheiten, die die Flugtauglichkeit beeinflussen können (beispielsweise ein erhöhtes Thromboserisiko sowie Herz- und Kreislauferkrankungen), müssen vom Kunden bereits bei Buchung mitgeteilt werden. Treten diese erst nach Buchung auf, ist eine sofortige Anzeige – spätestens am Check-in – vorgeschrieben.
9.2 Gefährdet eine Krankheit die Flugtauglichkeit, ist eine Beförderung ausgeschlossen. AirEvents empfiehlt dem Kunden daher den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung innerhalb von 3 Tagen nach Buchung. Im Einzelfall ist bei Vorlage einer aktuellen ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ein Flug trotz bestehender Erkrankung möglich. Die finale Entscheidung trifft AirEvents zusammen mit der Airline und dem Versicherer. AirEventskannbeiältereKundenin deren eigenen Interesse auf einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung bestehen.
9.3 Muss ein Flug aufgrund der Folgen einer bestehenden Krankheit eines Kunden umgeleitet oder abgebrochen werden, ist der KundeAirEvents gegenüber im Falle eines bewussten oder grob fahrlässigen Unterlassens der Mitteilung dieser Krankheit für eventuelle Mehrkosten regresspflichtig.
9.4 Die Mitnahme eines Rollstuhles je behinderten Kunden ist möglich und muss aber bei Buchung mitgeteilt werden. Aus Sicherheitsgründen ist die Anzahl der beförderten Rollstühle begrenzt. Die Rollstühle müssen zusammenklappbar sein und dürfen nur mit einem von einer Trockenbatterie angetriebenen Motor ausgerüstet sein. Entscheidungsgrundlage für die Mitnahme von Rollstühlen sind die verfügbare Kapazität und die einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen. Daher kann in Einzelfällen der Transport ausgeschlossen sein.
9.5 Eine Begleitperson hat keinen Anspruch auf kostenlose Beförderung, sie muss den vollen Flugpreis entrichten.
10. Beförderung von Kindern und Jugendlichen
Die Beförderung von Kindern unter acht Jahren ist ausgeschlossen.
Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer volljährigen Person befördert, welche die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder und Jugendliche im Alter von 14 Jahren und jünger als 16 Jahren werden nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Es wird darauf hingewiesen, dass in manchen Ländern Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen müssen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, erforderliche Unterlagen mitzuführen. AirEvents stellt keine Begleitung oder Aufsicht und haftet nicht für die Folgen mangelnder Begleitung oder Aufsicht. Kinder und Jugendliche müssen ebenso wie Erwachsene beim Einchecken einen amtlichen Lichtbildausweis (oder eine entsprechende Eintragung im amtlichen Lichtbildausweis ihres Erziehungsberechtigten) vorweisen.
11. Beförderung von Tieren
Die Beförderung von Tieren ist ausgeschlossen.
12. Preisanpassung
AirEventsist berechtigt, den bestätigten Flugpreis in dem Umfang zu ändern, in welchem Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder Steuern, deren Berechnung pro Kunde oder Flug erfolgt, erhöht oder neu eingeführt wurden. Die Erhöhung des Flugpreises erfolgt unmittelbar pro Kunde bzw. pro Sitzplatz. Voraussetzung ist, dass zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Flugtermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.
AirEvents behält es sich ferner vor, die mit der Buchung bestätigten Preise bei sachlich berechtigten erheblichen und nicht vorhersehbaren Erhöhungen der Treibstoffkosten in dem Umfang anzupassen, wie dies das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigt.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Flugpreises hat AirEvents den Kunden unverzüglich und spätestens 21 Tage vor Abflug davon in Kenntnis zu setzten. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% des Flugpreises ist der Fluggast berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Beförderung auf einem mindestens gleichwertigen Flug zu verlangen, wenn AirEvents Polarflug in der Lage ist, einen solchen Flug ohne Mehrpreis für den Fluggast anzubieten. Der Fluggast hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung von AirEvents Polarflug über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen.
12. Beförderungsverweigerungsrecht
12.1 AirEvents und ihre Erfüllungsgehilfen sind berechtigt es abzulehnen, den Kunden oder sein Gepäck zu befördern oder weiter zu befördern oder die Beförderung vorzeitig abzubrechen, wenn einer der nachfolgenden Punkte zutrifft:
a) die Beförderung würde gegen geltendes Recht, geltende Bestimmungen oder Auflagen des Abflug- oder Ziellandes oder des Landes, welches überflogen wird, verstoßen;
b) die Beförderung würde die Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit der anderen Fluggäste oder Besatzungsmitglieder gefährden oder eine unzumutbare Belastung für diese darstellen;
c) der geistige oder psychische Zustand, einschließlich alkoholischer oder rauschmittelbedingter Beeinträchtigungen, stellt eine Gefahr oder ein Risiko für den Kunden selbst, andere Fluggäste, für die Besatzungsmitglieder oder für Sachen dar. Zur Feststellung eines solchen Zustandes ist das Flugpersonal berechtigt. Einer ärztlichen Untersuchung bedarf es nicht.;
d) der Kunde hat eine Sicherheitsuntersuchung seiner Person oder seines Gepäcks verweigert;
e) der gültige Flugpreis, fällige Steuern oder Zuschläge wurden nicht bezahlt;
f) der Kunde führt keine gültigen Reisedokumente mit sich, zerstört seine Dokumente während des Fluges oder verweigert die Aushändigung der Reisedokumente auf Verlangen an die Besatzungsmitglieder gegen Empfangsbestätigung;
g) der Kunde nennt eine falsche Buchungsnummer oder die genannte Buchungsnummer stimmt nicht mit dem vorgelegten Ausweis überein oder er kann nicht nachweisen, dass er die gebuchte Person ist;
h) der Kunde verstößt gegen sicherheitsrelevante Anweisungen von AirEvents oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder Anweisungen im Rahmen des Hausrechts von AirEvents oder ihrer Erfüllungsgehilfen;
i) der Kunde führt nicht erlaubtes Gepäck mit sich;
j) der Kunde hat bereits früher eine der vorgenannten Handlungen oder Unterlassungen begangen, die zu einer Gefährdung der Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder oder des Eigentums von AirEvents oder ihrer Erfüllungsgehilfen geführt hat, oder AirEvents und/oder ihre Erfüllungsgehilfen haben dem Fluggast Hausverbot erteilt
12.2 Die Beförderung durch AirEvents beschränkt sich auf die vertraglichen Flüge, jedoch nicht auf evtl. gebuchte Anschlussflüge. Für das Erreichen von Anschlussflügen wird von AirEvents eine Garantienicht übernommen. Sollte der Kunde trotzdem einzelne Flüge miteinander kombinieren, so geschieht dies auf eigenes Risiko. AirEvents ist nicht dafür verantwortlich, wenn die Abfertigungszeit für einen von AirEventsverantstalteten Flug aufgrund eines verspäteten Zubringers verpasst wird.
13. Flugsicherheit/unerlaubtes Gepäck
13.1 Es gelten die Vorschriften der EU-Verordnung EU VO 1546/2006 vom 6.11.2006. Im Übrigen gilt:
Dem Kunden ist es untersagt, jegliches elektronisches Gerät während des Starts und während der Landung zu nutzen. Mobiltelefone dürfen während des gesamten Fluges nicht genutzt werden. Die Benutzung sonstiger elektronischer Geräte ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung durch die Flugbegleiter erlaubt.
13.2 Der Kunde darf nicht mitführen:
– Gegenstände, die nicht für den Gebrauch des Fluggastes während der Reise bestimmt sind
– Gegenstände die geeignet sind, das Flugzeug oder Personen oder Gegenstände an Bord des Flugzeuges zu gefährden, insbesondere Explosionsstoffe, komprimierte Gase, oxidierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe, leicht entzündliche Stoffe, giftige oder aggressive Stoffe und ferner flüssige Stoffe jeglicher Art, d.h. alle Gegenstände oder Substanzen die nach den Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind;
– Gegenstände, die nach Ansicht von AirEvents oder ihres Erfüllungsgehilfen wegen ihres Gewichtes, ihrer Größe oder Art für die Beförderung ungeeignet sind
13.3 Es ist dem Kunden untersagt, an seiner Person oder in seinem Gepäck Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen sowie Behälter unter Gasdruck, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden können, mitzuführen. Dies gilt auch für Munition und explosionsgefährliche Stoffe jeder Art sowie für Gegenstände, welche ihrer äußeren Form oder Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken.
AirEvents und ihre Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, die Beförderung jedes unter den vorstehenden Absätzen genannten Gegenstandes abzulehnen, dies gilt auch für eine Weiterbeförderung.
Sämtliche Gegenstände, die eventuell als Waffen verwendet werden könnten, wie Spielzeuggewehre, Katapulte, Bestecke, Rasierklingen, große Sportschläger, Billard-, Snooker- oder Poolstöcke und scharfe Gegenstände sind im Fluggastraum untersagt. Sie dürfen, soweit zulässig, ausschließlich im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Vor Antritt der Reise sind diese Gegenstände aus dem Handgepäck zu entfernen. Dies gilt auch für andere Gegenstände wie z.B. Nagelscheren, Nagelfeilen, Spritzen und ähnliches.
13.4 Es ist untersagt, im aufgegebenen Gepäck verderbliche oder zerbrechliche Gegenstände, elektronische Geräte jeder Art, Schmuck, Silber, Geld, Wertpapiere, Sicherheiten oder andere Wertsachen, Geschäftspapiere oder Muster, Reisepässe, Personalausweise und sonstige Dokumente zu befördern. Für zurückgelassene Gegenstände der vorbezeichneten Art übernimmt AirEvents keine Haftung.
13.5 Die Vorschriften des Montrealers Übereinkommens bleiben unberührt.
14. Entscheidungsbefugnis/Verhalten an Bord
Der Luftfrachtführer hat die volle Entscheidungskompetenz über die Fluggastbesetzung, Beladung sowie Verteilung, Verzurrung und Entladung des Gepäckes. Er ist berechtigt, sämtliche notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Er trifft alle Entscheidungen dahin gehend, ob und wie der Flug durchgeführt wird. Dies gilt auch, falls das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung eines Kunden eine übergebührliche Unterstützung durch das Bordpersonal erfordert.
15. Haftung
15.1 Die Haftung von AirEvents (sofern vertraglicher Luftfrachtführer) und ihrer Erfüllungsgehilfen (ausführender Luftfrachtführer, d.h. die den Flug durchführende Fluggesellschaft) aufgrund der Beförderung von Personen sowie von Fracht und Gepäck innerhalb und außerhalb der europäischen Gemeinschaft unterliegt den Haftungsbeschränkungen des Luftverkehrsgesetztes, des Montrealer Flugverkehrsübereinkommens sowie den ABB von AirEvents.
15.2 Die Haftung von AirEvents und ihrer Erfüllungsgehilfen für Folgeschäden ist in jedem Falle auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Verursachung beschränkt. Die Vorschriften des Montrealer Flugverkehrsübereinkommens bleiben unberührt.
15.3 Die Haftung von AirEvents und ihrer Erfüllungsgehilfen bei Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung eines Kunden unterliegt bei Beförderung ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland dem Luftverkehrsgesetz und diesen ABB, bei internationalen Beförderungen den Bestimmungen des Montrealer Flugverkehrsübereinkommens sowie diesen ABB.
Die Einwendungen aus dem Montrealer Flugverkehrsübereinkommen und dem anwendbaren nationalen Recht gelten uneingeschränkt.
15.4 Die Haftung von AirEvents und ihrer Erfüllungsgehilfen wird nicht durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 des Rates über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen erweitert, da diese Regelung nur den ausführenden Luftfrachtführer betrifft, sofern dieser ein Luftfahrtunternehmen mit einer von einem EU-Mitgliedsstaat im Einklang mit der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 erteilten gültigen Betriebsgenehmigung ist. Die Haftungsbegrenzungen des Montrealer Flugverkehrsübereinkommens gelten uneingeschränkt.
15.5 AirEvents und ihre Erfüllungsgehilfen haften nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) wenn ein Kunde befördert wird, dessen Alter, geistiger Zustand oder körperlicher Zustand derart ist, dass die Beförderung eine Gefahr für ihn selbst darstellt und soweit durch diesen Zustand der fragliche Personenschaden (einschließlich Tod) verursacht worden ist. Kunden, für die die Beförderung aus den vorgenannten Gründen eine Gefährdung darstellen kann, haben AirEventsvorab über die Umstände der Gefährdung zu informieren. Im Zweifel haben AirEvents und ihre Erfüllungsgehilfen das Recht, die Beförderung zu verweigern.
16. Meldung von Gepäckschäden und sonstigen Mängeln
16.1 Sofern das Gepäck des Kunden während des Fluges verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist.AirEvents übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn jene bei der Aufgabe des Gepäckstücks auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck AirEvents bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.
16.2 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.
16.3 Tritt ein sonstiger Mangel während der Beförderung auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft der Leistung (z.B. hinsichtlich Bordservice oder Sitzplatzzuteilung), ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft, zu rügen.
17. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und AirEvents findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen AirEvents im Ausland für die Haftung von AirEvents dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
18. Gerichtsstand
18.1 Der Kunde kann AirEvents nur am Sitz des Unternehmens verklagen. Gerichtsstand ist Essen.
18.2 Für Klagen von AirEvents gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Essen vereinbart.
18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Kunden und AirEvents anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
19. Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt gegen Ansprüche von AirEvents auf Zahlung des vereinbarten Beförderungspreises die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
20. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die der Kunde AirEvents zur Verfügung stellt, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, Leistungsträgern übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
21. Hinweis für Verbraucher
Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
AirEvents ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
22. Allgemeine Bestimmungen
Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Vertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.
23. Vertragspartner
AirEvents GmbH
An der Hasper 12
D-40883 Ratingen / Germany
Tel: +49 201 470177
Fax: +49 89 9040 6159 375
Mobil: +49 177 7474678
www.airevents.de
www.polarflug.de
Sitz: Ratingen
AG Düsseldorf HRB 85064
Steuernummer: t.b.a.
Geschäftsführer: Manuel Kliese, Dr. Sven Maertens
Stand: November 2018